Getränkeschankanlagen Prüfen
Getränkeschankanlagen müssen wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigten Person sicherheitstechnisch geprüft werden. Durch diese Prüfung sollen Beschädigungen und Mängel an der Getränkeschankanlage rechtzeitig erkannt und behoben werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen. Kürzere Fristen können z. B. bei Unternehmerwechsel oder starker Beanspruchung der Anlage erforderlich sein. Wir sind Absolventen vom DGUV Lehrgang.

Regelwerke, die den Offen-Ausschank von Getränken bestimmen:
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die europäische Lebensmittelhygieneverordnung
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die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Regeln zur Einrichtung und zum Betrieb von Getränkeschankanlagen (DGUV Regel 110-007)
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Technische Regeln für Schankanlagen (TRSK)
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Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201)